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11.12.2020
Elternbrief zu Maßnahmen ab 01.12.2020
Sehr geehrte Eltern,
auf Beschluss der Landesregierung und auf Weisung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gelten ab dem 01. Dezember bis zum 21. Dezember 2020 folgende erweiterte Schutzmaßnahmen:
1. Mund-Nasen-Bedeckung in Unterricht und Schule (Schüler/innen)
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht- Ausnahme des Sportunterrichts – wird auf die Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 7 ausgeweitet.
In den Zeiträumen, in denen die Unterrichtsräume stoßweise gelüftet werden, kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden (gilt auch für Lehrkräfte).
2. Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht (pädagogisches Personal)
Das pädagogische Personal und das sonstige Personal einschließlich der Schulleitungsmitglieder hat auch im Unterricht einschließlich im Sportunterricht eine Mund-NASEN-Bedeckung zu tragen.
3. Mund-Nasen-Bedeckung in Lehrerzimmern , Vorbereitungsräumen und Büros
Pädagogisches und sonstiges Personal sowie die Schulleitung sind zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in Lehrerzimmern, Vorbereitungsräumen und Büros verpflichtet.
4. Sportunterricht
Sportunterricht findet bis zum 18. Dezember 2020 in allen Jahrgangsstufen im Freien oder in festen Lerngruppen statt.
Die AHA+AL-Regeln und alle weiteren bisher angeordneten Schutzmaßnahmen haben Bestand.
Wir bitten Sie, Ihre Kinder auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Schutzmaßnahmen hinzuweisen.
gez. Jungnickel Prösen, 30.11.2020
Schulleiterin
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