AES Prösen
- anerkannte Ersatzschule -

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und ist im §10 der Satzung des Fördervereins geregelt.

Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr als Vollversammlung statt. Dazu werden alle Mitglieder schriftlich eingeladen. Die Tagesordnung geht jedem Mitglied mit der Einladung zu und kann auf Antrag bis zu einem festgelegten Stichtag ergänzt oder geändert werden. Mitglieder haben mit je 1 Stimme volles Mitspracherecht.


Für Mitglieder des Fördervereins liegen die Protokolle der Mitgliederversammlung zur Einsicht im Sekretariat.